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Außenprüfung bei kirchlichen Organisationen zulässig

Eine steuerliche Außenprüfung bei einem kirchlichen Rechtsträger verletzt nicht das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, da Art. 140 GG iVm Art. 137 Abs. 3 WRV den Kirchen ihr Selbstbestimmungsrecht nur innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze garantiert.

BFH, Beschluss v. 07.08.2019 - V B 7/18.

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