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Zuwendungsfreigrenze in einigen Ländern angehoben

In einigen Bundesländern wurde inzwischen die Wertgrenze auf 60 Euro p.a. angehoben, bis zu der Zuwendungen an Vereinsmitglieder aus besonderem Anlass nicht die Gemeinnützigkeit gefährden. Dies gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2019 auch für Baden-Württemberg.

FM Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 21.3.2019.

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