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Feststellungsklage zur zulässigen gemeinnützigen Tätigkeit

Wenn das Finanzamt die Beschreibung der gemeinnützigen Tätigkeiten in der Satzung nicht akzeptieren will und daher den Feststellungsbescheid zur Ordnungsmäßigkeit der Satzung nicht mit dem beantragten Inhalt erlässt, kann sich die steuerbegünstigte Organisation dagegen mit der Feststellungsklage wehren.

Vgl. FG München, Urteil v. 25.06.2019 - 6 K 173/19 (rkr).

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