RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (91 - 100)

Bundesfreiwilligendienst - Verwaltung steuerpflichtig?

Die entgeltliche Übernahme von Verwaltungstätigkeiten durch Einsatzstellen, Zentralstellen und Träger i.S.d. §§ 6, 7 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) aufgrund von Verträgen nach § 16 BFDG soll entgegen der bisherigen Rspr. des BFH nach Auffassung der Finanzverwaltung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründen. Dies hätte zur Folge, dass nach Auffassung der Finanzverwaltung auch Gewinnaufschläge zu berechnen und zu versteuern wären (AEAO Nr. 2 nF zu § 55 AO).

AEAO Nr. 16 zu § 64 AO i.d.F.d. BMF-Schr. v. 31.01.2019 gegen BFH BStBl II 2015, 735.

© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn 15.10.2025