Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ |
 |
|
 |
Suche unter FAQ |
 |
|
 |
|
Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
zurück zur Übersicht
zurück
(91 - 100)
Bundesfreiwilligendienst - Verwaltung steuerpflichtig?
Die entgeltliche Übernahme von Verwaltungstätigkeiten durch Einsatzstellen, Zentralstellen und Träger i.S.d. §§ 6, 7 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) aufgrund von Verträgen nach § 16 BFDG soll entgegen der bisherigen Rspr. des BFH nach Auffassung der Finanzverwaltung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründen. Dies hätte zur Folge, dass nach Auffassung der Finanzverwaltung auch Gewinnaufschläge zu berechnen und zu versteuern wären (AEAO Nr. 2 nF zu § 55 AO).
AEAO Nr. 16 zu § 64 AO i.d.F.d. BMF-Schr. v. 31.01.2019 gegen BFH BStBl II 2015, 735.
|