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Gewinnaufschläge bei allen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erforderlich?

Nach Auffassung der Finanzverwaltung darf nunmehr keine gemeinnützige Einrichtung ihre steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe zu Selbstkosten kalkulieren. Dies steht im Widerspruch zur Rspr. des BFH, nach der Nichtkapitalgesellschaften (z.B. Vereine, Stiftungen, Genossenschaften) bei steuerpflichtigen Geschäftsbetrieben keine Gewinnaufschläge berechnen müssen.

AEAO Nr. 2 zu § 55 AO i.d.F.d. BMF-Schr. v. 31.01.2019 gegen BFH BStBl II 1990, 88; BFH BStBl II 1999, 99.

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