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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseAufsichtsrat zu eigenständiger Risikoanalyse verpflichtet Der Aufsichtsrat muss sich über erhebliche Geschäftsrisiken kundig machen und ihr Ausmaß unabhängig von der Geschäftsleitung selbständig beurteilen. BGH, Beschluss vom 06. November 2012 - II ZR 111/12 |
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