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Gesellschaftsrecht (21 - 30)
UG (haftungsbeschränkt) kann bei geringem Kapital abgelehnt werden
Abkürzung 'gGmbH' nunmehr zulässig
Amtsniederlegung mit Eintragung im Handelsregister
Aufsichtsrat zu eigenständiger Risikoanalyse verpflichtet
Aufsichtsrat haftet bei ignorierten Verdachtshinweisen
Organisationspflichten des Geschäftsführers
Mangelnde Fachkenntnis entlastet Geschäftsführer nicht
Erhöhte Sorgfaltspflicht für Experten im Aufsichtsrat
Fakultativer Aufsichtsrat kann weisungsgebunden sein
Persönliche Außenhaftung der Geschäftsführer begrenzt
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