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Nachschusspflicht bei Kooperationsverträgen

Bereits vor Vertragsbeendigung kann jeder Kooperationspartner die nach den Umständen erforderlichen Aufwendungen anteilig von seinen Partnern ersetzt verlangen, soweit die Kooperation nicht über ausreichende Mittel verfügt.

BGH, Urteil vom 22. Februar 2011 - II ZR 158/09

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