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Fakultativer Aufsichtsrat kann weisungsgebunden sein

Wenn bei einem freiwillig eingerichteten Aufsichtsrat nicht die aktienrechtlichen Vorschriften analog anzuwenden sind, kann sich aus den Umständen eine Weisungsgebundenheit der Aufsichtsratsmitglieder ergeben.

BVerwG, Urteil vom 31 August 2011 - 8 C 16/10

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