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Gesellschaftsrecht (31 - 40)
Überwachungspflichten des Mitgeschäftsführers begrenzt
Kündigungsschutz kann vertraglich vereinbart werden
Alle Geschäftsführer haften für Kontrollsystem
Regresshaftung bei zentralem Cash-Management
Geschäftsführerhaftung bei Zustimmungsvorbehalten
Haftung des Geschäftsführers ohne Leitungskompetenz
Treuwidrigkeit eines Entlastungsbeschlusses
'Rückdatierung' eines Versammlungsprotokolls erlaubt
GmbH-Recht vereinfacht, aber neue Haftungsrisiken
Vertraulichkeit gilt auch für Betriebsrat im Aufsichtsrat
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