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GmbH-Recht vereinfacht, aber neue Haftungsrisiken

Praxisrelevante Änderungen sind insbesondere die

  • Erleichterung der Kapitalaufbringung, u.a. durch Einführung der Unternehmergesellschaft (Mindeskapital 1,00 Euro),
  • Zulassung des Cash-Poolings bei vollwertigem Rückzahlungsanspruch gegen Gesellschafter (bei Neugründungen dem Handelsregister anzuzeigen),
  • Prüfungsgrenzen des Handelsregisters,
  • Anfechtbarkeit der vor Stellung des Insolvenzantrages an Gesellschafter zurückgewährten Darlehen (1 Jahr) und Sicherheiten (10 Jahre),
  • Geschäftsführerhaftung bei Substanzauszehrung zum Vorteil der Gesellschafter,
  • Insolvenzantragspflicht der Gesellschafter bei fehlendem Geschäftsführer.

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 28. Oktober 2008

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