|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseKündigungsschutz kann vertraglich vereinbart werden Das Kündigungsschutzgesetz ist auf Geschäftsführer grundsätzlich nicht anwendbar. Im Geschäftsführervertrag kann aber die Geltung der materiellrechtlichen Regelungen des Gesetzes vereinbart werden. BGH, Urteil vom 10. Mai 2010 - II ZR 70/09 |
© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn | 04.05.2024 |