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Mangelnde Fachkenntnis entlastet Geschäftsführer nicht

Der selbst nicht hinreichend sachkundige Geschäftsführer muss sich unter umfassender Darlegung des Sachverhalts von einer unabhängigen, dafür fachlich qualifizierten Person beraten lassen und das Ergebnis einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle unterziehen.

BGH, Urteil vom 27. März 2012 - II ZR 171/10

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