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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseKeine Aufwandsspende in Höhe steuerlicher Pauschbeträge Als Aufwandsspende können Kosten für Fahrten mit dem eigenen PKW wegen des Abzugsverbots von Nutzungen und Leistungen (§ 10b Abs. 5 Satz 1 EStG) nur in Höhe der tatsächlich angefallenen Benzinkosten abgezogen werden. Die für Dienstreisen geltenden steuerlichen Pauschbeträge sind daher nicht abziehbar. FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.11.2018 - 7 K 7258/16. |
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