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Spendenrecht (11 - 20)
Kunstobjekte dürfen oft zum Marktwert angesetzt werden
Spendenbescheinigungen nur bei Sonderformen des Crowdfunding
Fehlerhaftes Ausstellungsdatum schadet nicht
Vereinfachungen für elektronisch erstellte Spendenbescheinigungen
Kein Spendenabzug bei Spende in Erfüllung einer Schenkungsauflage
Einfachere Anerkennung von Aufwandsspenden
Freiwillige Spende kann bei Insolvenz zurückgefordert werden
Vor Stiftungsanerkennung gezahlte Spende nicht abziehbar
Erhebliche Nachweispflichten des Spenders bei Auslandsspenden
In der Regel keine persönliche "Ausstellerhaftung"
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