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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseSachspendenabzug nur bei exakter Bezeichnung der Sache Sachspenden können nicht als Sonderausgaben (§ 10b Abs. 3 Satz 1 EStG) geltend gemacht werden, wenn die zugewandten Gegenstände nicht jeweils einzeln in der Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster exakt bezeichnet werden (Alter, Zustand, Kaufpreis usw.). FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.11.2018 - 7 K 7258/16. |
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