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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseFreiwillige Spende kann bei Insolvenz zurückgefordert werden Freiwillige Spenden über 200 EUR (im Jahr 500 EUR) unterliegen bei Insolvenz des Spenders dem Rückförderungsrisiko. BGH, Urteil v. 04.02.2016 - IX ZR 77/15 |
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