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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseVereinfachungen für elektronisch erstellte Spendenbescheinigungen Wenn Zuwendungsempfänger ihrem Finanzamt die Nutzung eines elektronischen Verfahrens zur Erstellung der Spendenbescheinigungen angezeigt haben, genügt deren Übermittlung als schreibgeschützte Dateien an die Spender als Spendennachweis. BMF, Schreiben v. 6.2.2017 - IV C 4 - S 2223/07/0012 |
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