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Spendenrecht (21 - 30)
Freiwillige Spende kann bei Insolvenz zurückgefordert werden
Vor Stiftungsanerkennung gezahlte Spende nicht abziehbar
Erhebliche Nachweispflichten des Spenders bei Auslandsspenden
In der Regel keine persönliche "Ausstellerhaftung"
Vorteilsausgleichende 'Spenden' sind nicht abzugsfähig
Erhebliche Restriktionen bei Aufwands- und Rückspenden
Persönliche Steuerhaftung nur in Ausnahmefällen
Missbrauch bei Spenden-Kapitalanlagenmodellen
Erhebliche Restriktionen bei Spenden in das EU-Ausland
Keine Spendenbescheinigung für Zahngold an Zahnärzte
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