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Spendenrecht (21 - 30)
Vor Stiftungsanerkennung gezahlte Spende nicht abziehbar
Erhebliche Nachweispflichten des Spenders bei Auslandsspenden
In der Regel keine persönliche "Ausstellerhaftung"
Vorteilsausgleichende 'Spenden' sind nicht abzugsfähig
Erhebliche Restriktionen bei Aufwands- und Rückspenden
Persönliche Steuerhaftung nur in Ausnahmefällen
Missbrauch bei Spenden-Kapitalanlagenmodellen
Erhebliche Restriktionen bei Spenden in das EU-Ausland
Keine Spendenbescheinigung für Zahngold an Zahnärzte
Erhöhter Abzugsbetrag nur für Vermögensstockspenden
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