|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseErhebliche Nachweispflichten des Spenders bei Auslandsspenden Spenden in das EU-/EWR-Ausland sind in Deutschland steuerlich nur abzugsfähig, wenn der Spender die Einhaltung des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts durch den Zuwendungsempfänger und die zweckentsprechende Verwendung der Spende nachweist. BFH, Urteil vom 21.01.2015 - X R 7/13 |
© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn | 04.05.2024 |