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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseVorteilsausgleichende 'Spenden' sind nicht abzugsfähig Der nachträgliche Ausgleich bereits erhaltener Vorteile durch eine 'Spende' ist auch dann keine steuerlich abzugsfähige Spende, wenn sie ohne Rechtspflicht geleistet wird. BFH, Urteil vom 09.12.2014 - X R 4/11 |
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