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Durchlaufspende an natürliche Person nicht begünstigt

Eine Spende an eine steuerbegünstigte Organisation mit der Auflage, sie einer bestimmten Person zuzuleiten, kann der Spender nicht als Sonderausgabe absetzen.

FG Niedersachsen, Urteil vom 19. Juni 2009 - 15 K 30331/06

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