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Spendenrecht (41 - 50)
Restriktive Vorgaben für abzugsfähige Aufwandsspenden
Durchlaufspende an natürliche Person nicht begünstigt
Spendenzahlungen erst nach staatlicher Genehmigung
Spenden in das EU-Ausland grundsätzlich abzugsfähig
Vorstand/Mitarbeiter haften in der Regel nachrangig
Keine Vererbung unverbrauchter Großspendenvorträge
'Spenden' an gewerbliche Träger sind steuerpflichtig
Spenden als verdeckte Gewinnausschüttungen
Kein Spendenabzug für Siegerprämie aus Fernsehquiz
'Aufwandsspende' nur bei realem Forderungsverzicht
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