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Spendenrecht (51 - 60)
'Aufwandsspende' nur bei realem Forderungsverzicht
Nicht abziehbar sind Spenden, die besondere Vorteile kompensieren
Zur Kostendeckung notwendige Schulgeldzahlung ist keine Spende
Zuwendungsnachweis bei Spenden bis 100 EUR
Keine Spende bei verdecktem Entgelt
Spendenabzugshöchstbetrag steht jedem Ehegatten eigenständig zu
Keine automatische steuerliche Spendenhaftung bei rückwirkender Aberkennung der Gemeinnützigkeit
Honorarverzicht bewirkt keinen zusätzlichen Steuervorteil
Keine Spendenbescheinigungen für Gehaltsrückspenden?
Spendenquittung/Zuwendungsbestätigung ist Abzugsvoraussetzung
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