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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(51 - 60)
Keine Spendenbescheinigungen für Gehaltsrückspenden?
Nach Auffassung der Finanzverwaltung sollen über Gehaltsrückspenden an den Arbeitgeber keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden können, wenn mit den Rückspenden ein konkret angedrohter Arbeitsplatzabbau vermieden werden soll.
Oberfinanzdirektion Frankfurt, Verfügung vom 02. Juni 2003 - St 172 - S 2223 A - 166 - St II 25
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