![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseSpendenabzugshöchstbetrag steht jedem Ehegatten eigenständig zu Den zusätzliche Spendenabzugshöchstbetrag von 20.450 EUR für Zuwendungen an Stiftungen (§ 10b Abs. 1 Satz 3 EStG) kann jeder Ehegatte eigenständig in voller Höhe geltend machen, auch wenn er hierzu auf Mittel des mit ihm zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehepartners zurückgegriffen hat. Hinweis: Der Abzugshöchstbetrag wird aber nicht dahingehend verdoppelt, dass ein Ehepartner allein den doppelten Spendenabzugshöchstbetrag ausschöpfen kann. BFH, Urteil vom 03. August 2005 XI R 76/03 |
© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn | 15.10.2025 |