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Spendenabzugshöchstbetrag steht jedem Ehegatten eigenständig zu

Den zusätzliche Spendenabzugshöchstbetrag von 20.450 EUR für Zuwendungen an Stiftungen (§ 10b Abs. 1 Satz 3 EStG) kann jeder Ehegatte eigenständig in voller Höhe geltend machen, auch wenn er hierzu auf Mittel des mit ihm zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehepartners zurückgegriffen hat.

Hinweis: Der Abzugshöchstbetrag wird aber nicht dahingehend verdoppelt, dass ein Ehepartner allein den doppelten Spendenabzugshöchstbetrag ausschöpfen kann.

BFH, Urteil vom 03. August 2005 XI R 76/03

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