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Zuwendungsnachweis bei Spenden bis 100 EUR

Der vereinfachte Zuwendungsnachweis bei Spenden bis 100 EUR kann bei Online-Banking nicht allein durch den PC-Ausdruck erbracht werden. Zusätzlich ist nach Auffassung der Finanzverwaltung ein vom Zahlungsempfänger erstellter Beleg mit Angaben zum steuerbegünstigten Verwendungszweck, der Körperschaftsteuerfreistellung des Empfängers und der Einstufung der Zahlung als Spende oder Mitgliedsbeitrag vorzulegen.

OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 08. Februar 2006 - S 2223 A - 109 - St II 2.06

Hinweis: Betrag mit Verfügung vom 16. Februar 2009 - S-2223 / S-2751 / G-1425 A - St 33 1 unter Tz. 12.2.2 erhöht auf 200 EUR

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