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Spenden in das EU-Ausland grundsätzlich abzugsfähig

Spenden an im EU-Ausland ansässige Organisationen, die dem deutschen Gemeinnützigkeitsrecht vergleichbare Anforderungen erfüllen, sind nach Maßgabe weiterer Voraussetzungen abzugsfähig.

EuGH, Urteil vom 27. Januar 2009 - C 318/07 und BFH, Urteil vom 27. Mai 2009 - X R 46/05 nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 AO

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