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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseKeine Vererbung unverbrauchter Großspendenvorträge Die Möglichkeit, den Abzug von Großspenden teilweise auf künftige Jahre zu verlagern, hat nur der Spender, nicht sein Erbe. BFH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - X R 44/05 |
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