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Aktuelle Rechtsprechung und ErlassePflichtwidrig handelnder Stifter kann als Vorstand abberufen werden Die Stiftungsaufsicht kann den seine Vorstandspflichten gröblich verletzenden Stifter als Vorstand der von ihm gegründeten Stiftung abberufen. VG Bayreuth, Urteil v. 20.01.2015 - B 5 K 13.391 |
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