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Vergütungsrückzahlungspflicht des Stiftungsvorstandes

Ohne ausdrückliche und formwirksame Rechtsgrundlage an den Vorstand für dessen Tätigkeit geleistete Zahlungen muss dieser der Stiftung zurückerstatten.

OLG Oldenburg, Urteil vom 01. August 2013 - 2 U 46/13

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