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Stiftungsrecht und Erbrecht (31 - 40)
Vorstandsvergütung nur noch bei Satzungsgrundlage
Vorstand haftet bei eigenmächtigem Handeln unbeschränkt
Treuhandstiftung nicht rechtsfähig
Kleine unselbständige Stiftungen gemeinnützig möglich
Spekulationsgeschäfte: Haftung des Stiftungsvorstandes
Auskunftsanspruch gegen Stiftungstreuhänder
Vergütungsrückzahlungspflicht des Stiftungsvorstandes
Hinreichend bestimmter Stiftungszweck erforderlich
Stiftung kann Mittel bei Zweckverfehlung zurückfordern
Stiftungsaufsicht kann bei Vorstandsstreit eingreifen
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