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Stiftungsrecht und Erbrecht (31 - 40)
Treuhandstiftung im Gegensatz zur Auflagenschenkung kündbar
Bank haftet auf Schadensersatz für stiftungsrechtswidrige Anlageberatung
Stifter gegenüber Stiftungstreuhänder nur gemeinsam weisungsbefugt
Pflichtwidrig handelnder Stifter kann als Vorstand abberufen werden
Vorstandsvergütung nur noch bei Satzungsgrundlage
Vorstand haftet bei eigenmächtigem Handeln unbeschränkt
Treuhandstiftung nicht rechtsfähig
Kleine unselbständige Stiftungen gemeinnützig möglich
Spekulationsgeschäfte: Haftung des Stiftungsvorstandes
Auskunftsanspruch gegen Stiftungstreuhänder
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