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Stiftungsrecht und Erbrecht (41 - 50)
Sitzverlegung nur unter engen Voraussetzungen
Kein staatlicher Rechtsschutz bei kirchlicher Aufsicht
Einwilligung des Stiftungsrats legitimiert den Vorstand
Aktienrecht auf Stiftungsrat nicht allgemein anwendbar
Kein aufsichtsrechtlicher Anspruch eines Organmitglieds
Zahlungsanspruch bei Förderzusage der Stiftung
Rechtscharakter einer unselbständigen Stiftung
Eingriffsbefugnisse der Stiftungsaufsicht begrenzt
Spender/Stifter können Pflichtteilsansprüche nicht umgehen
Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts verabschiedet