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Stiftungsrecht und Erbrecht (41 - 50)
Hinreichend bestimmter Stiftungszweck erforderlich
Stiftung kann Mittel bei Zweckverfehlung zurückfordern
Stiftungsaufsicht kann bei Vorstandsstreit eingreifen
Gemeinnützigkeitsanforderungen an Treuhandstiftung
Kein Sonderausgabenabzug bei Erbeinsetzung
'Behindertentestament' nicht sittenwidrig
Sitzverlegung nur unter engen Voraussetzungen
Kein staatlicher Rechtsschutz bei kirchlicher Aufsicht
Einwilligung des Stiftungsrats legitimiert den Vorstand
Aktienrecht auf Stiftungsrat nicht allgemein anwendbar
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