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Rechtscharakter einer unselbständigen Stiftung

Eine unselbständige Stiftung kann als Schenkung unter Auflage oder als möglicherweise widerrufliches Treuhandverhältnis begründet werden. Dies ist durch Auslegung des 'Stiftungsgeschäfts' zu ermitteln.

BGH, Urteil vom 12. März 2009 - III ZR 142/08

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