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Kein aufsichtsrechtlicher Anspruch eines Organmitglieds

Organteile haben grundsätzlich keinen eigenen Rechts-anspruch auf Maßnahmen der Stiftungsaufsicht.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19. Januar 2010 - 5 ZB 09.504

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