![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseZahlungsanspruch bei Förderzusage der Stiftung Von Stiftungen im Rahmen ihrer Stiftungszwecke konkret zugesagte Leistungen sind auch dann einklagbar, wenn sie nicht notariell beurkundet wurden. Denn Förderzusagen gelten nicht als beurkundungspflichtige Schenkungsversprechen. BGH, Urteil vom 07. Oktober 2009 - Xa ZR 8/08 |
© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn | 01.09.2025 |