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Stiftungsaufsicht kann bei Vorstandsstreit eingreifen

Die Stiftungsaufsicht kann bei Streit zwischen Vorstandsmitgliedern die Rückgängigmachung der rechtswidrigen Abberufung eines Vorstandsmitglieds verfügen.

VG Ansbach, Urteil vom 18. Juni 2012 - AN 10 K 12.00055

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