Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ |
 |
|
 |
Suche unter FAQ |
 |
|
 |
|
Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
zurück zur Übersicht
zurück
(11 - 20)
Art der Finanzierung ist für Vorsteuerabzug bedeutungslos
Bei Eingangsleistungen (Leistungen der Subunternehmer/Zulieferer), die ausschließlich in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen des Unternehmens stehen, ist die Art der Finanzierung (durch Einnahmen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit oder durch Zuschüsse) für die Feststellung, ob ein Recht auf vollständigen Vorsteuerabzug besteht, völlig ohne Belang.
BFH, Urteil v. 17.4.2024 - XI R 13/21.
|