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Umsatzsteuerrecht (11 - 20)
Bei Kooperationen sind auch Verwaltungskosten befreit
Umsatzsteuerliche Organschaft ist EU-konform
Weitergeleitete Zuwendungen können steuerpflichtig sein
Echter Zuschuss bei eigenem Interesse des Empfängers
Beschränkte Akteneinsicht bei Konkurrentenklagen
"Live-Stream"-Angebote können steuerbegünstigt sein
Art der Finanzierung ist für Vorsteuerabzug bedeutungslos
Vorsteuerabzug auch bei verlustreicher Tätigkeit
Sicherstellung der Organschaft über leitende Mitarbeiter
Zu hoher Steuerausweis führt nicht zwingend zur Haftung
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