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Krankenhaus kann als Subunternehmer befreit tätig sein

Wenn ein nicht nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus durch seine Ärzte in einem zugelassenen Krankenhaus Heilbehandlungsleistungen für dieses Krankenhaus an den Patienten erbringt, können diese nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit sein. Bei der Gestaltung der Kooperation ist darauf zu achten, dass die Zusammenarbeit vom Finanzamt nicht als Personalgestellung eingestuft werden kann.

BFH, Urteil v. 18.10.2023 XI R 18/20.

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