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(11 - 20)
Vorsteuerabzug auch bei verlustreicher Tätigkeit
Ein Unternehmer kann vom Finanzamt die Erstattung der ihm seitens seiner Subunternehmer/Zulieferer für seine unternehmerische Tätigkeit in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) auch dann verlangen, wenn er keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt und laufend Verluste erwirtschaftet.
BFH, Urteil v. 17.4.2024 - XI R 13/21; EuGH, Urteil v. 4.7.2024 - C-87/23.
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