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Baukostenzuschuss für Tierheim kann steuerpflichtig sein

Der Baukostenzuschuss für die Errichtung eines Tierheims ist umsatzsteuerpflichtig, wenn der Tierheimbetreiber für den Erhalt des Zuschusses der zuschussgebenden Kommune das Recht einräumt, für einen Zeitraum von 25 Jahren Fundtiere vorrangig vor anderen Kommunen abzugeben und die Kommune für die Aufnahme der Tiere einen im Vergleich zum Normalpreis geringeren Betrag bezahlen muss.

FG Münster, Urteil v. 22.11.2022 - 15 K 2025/19 U (rkr).

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