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(11 - 20)
Aufsichtsgremien unterliegen nicht der Umsatzsteuer
Die Tätigkeit üblicher Aufsichtsgremien (Aufsichts-/ Verwaltungsräte, Präsidiumsmitglieder, etc.) unterliegt mangels Teilnahme am Verlustrisiko des beaufsichtigten Trägers nicht der Umsatzsteuer. Die gegenteilige Auffassung des BFH und der Finanzverwaltung ist damit überholt.
EuGH, Urteil v. 21.12.2023 - C-288/22, TP.
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