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Zu hoher Steuerausweis führt nicht zwingend zur Haftung

Bei Rechnungen, die an nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Rechnungsempfänger adressiert sind, ist ein zu hoher Steuerausweis unschädlich, da der Rechnungsempfänger die ausgewiesene Steuer nicht von der Finanzverwaltung erstattet bekommen kann. In diesen Fällen ist eine Rechnungsberichtigung daher nicht mehr erforderlich.

BMF-Schr. v. 27.2.2024 - III C 2 -S 7282/19/10001 :002; EuGH, Urteil v. 30.1.2024 - C-442/22 und v. 8.12.2022 - C-378/21; FG Köln, Urteil v. 25.7.2023 - 8 K 2452/11.

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