![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseVorsteuerüberhang rechtfertigt keine Vorsteuerkürzung Wenn Unternehmer aus ideellen Motiven nicht kostendeckend kalkulieren und die verlustträchtigen Geschäfte zum Vorsteuerüberhang führen, ist dieser dennoch in voller Höhe zu erstatten. EuGH, Urteil v. 22.06.2016 - C-267/15, EU:C:2016:466 |
||||||||||||
| © 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn | 10.12.2025 |