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Umsatzsteuerrecht (151 - 160)
Leistungen zwischen Verein und seinen Mitgliedern können steuerfrei sein.
Steuersatz von 7 % bei Cafeteria in Krankenhaus/Altenheim/Warteraum
Leistungen 'Geistiger Heiler' in der Regel nicht umsatzsteuerfrei
Anforderungen an die umsatzsteuerliche Organschaft erneut verschärft
Restaurantangebot eines Ausbildungsbetriebs kann umsatzsteuerfrei sein
Eingliederungshilfe durch Subunternehmer nicht mehr grundsätzlich umsatzsteuerfrei
Nicht alle kulturellen Angebote sind umsatzsteuerfrei
Leistungen anerkannter Sozialtrainer sind umsatzsteuerfrei
Eine Tätigkeit als 'Heiler' (durch Handauflegen) ist nicht umsatzsteuerbefreit
Risiko: Zusätzliche Erklärungspflichten bei Umsatzsteuervoranmeldungen
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