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Umsatzsteuerpflicht von Betreuungsleistungen

Vergütungen an gemeinnützige Betreuungsvereine sind mit 7 % umsatzsteuerpflichtig. Sie sind umsatzsteuerfrei, wenn sich die an den Betreuungsverein (Wohlfahrtsverband) gezahlte Vergütung auf einen Auslagenersatz beschränkt oder die Vergütung der Berufsbetreuer unterschreitet. Letzteres kann nach Auffassung der Finanzverwaltung nur bei Selbstzahlern eintreten, da die Vergütungshöhe ansonsten festgelegt ist.

Umsatzsteuerfrei ist auch ein an ehrenamtlich tätige Betreuer gezahlter (und darauf beschränkter) Auslagenersatz.

Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 21. Oktober 2000, IV D 1 - S 7175 - 1/00

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