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Umsatzsteuerrecht (331 - 337)
Umsatzsteuerpflicht von Betreuungsleistungen
Nur Unterkunft und Verpflegung durch den Jugendmaßnahmeträgers selbst sind umsatzsteuerfrei
Begleitpersonen in Reha-Kliniken
Tätigkeit einer gemeinnützigen Organisation für öffentliche Hand unterliegt voller Umsatzsteuer
Leistungsbezogene Mitgliedsbeiträge sind umsatzsteuerpflichtig
Zuschüsse können umsatzsteuerbare Leistungsentgelte sein
Überhöhter Umsatzsteuerausweis regressbehaftet