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Begleitpersonen in Reha-Kliniken

Die Aufnahme von Begleitpersonen in Reha-Kliniken ist nach § 4 Nr. 16 UStG umsatzsteuerfrei, wenn der einweisende oder der aufnehmende Klinikarzt bescheinigt, dass die Aufnahme der Begleitperson medizinisch notwendig ist.

Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. November 1999, IV D 2 - S 7172 - 30/99

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