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Leistungsbezogene Mitgliedsbeiträge sind umsatzsteuerpflichtig

Mitgliedsbeiträge sind in der Regel keine Vergütung für erhaltene Leistungen und daher nicht umsatzsteuerpflichtig. Anders ist die Rechtslage, wenn und soweit sich der Mitgliedsbeitrag an dem möglichen 'Eigennutzen' der Mitglieder, d.h. an dem Umfang der tatsächlichen oder vermuteten Inanspruchnahme der Vereinsleistungen orientiert. Dabei kann es sich neben individuellen Einzelleistungen (z.B. Beitragsstaffelung nach Inanspruchnahme von Verwaltungsservice) auch um gleichartige Einzelleistungen an alle Mitglieder (z.B. Fachzeitschrift, Preisnachlässe auf Vereinsleistungen) handeln. In diesen Fällen unterliegen die Mitgliedsbeiträge der Umsatzbesteuerung.

Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Juni 1999 - 6 K 5507/96; s. aber Art. 132 Abs 1 lit f) MwStSystRL

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