![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseKein allgemeiner Gleichbehandlungsanspruch gegenüber Vereinen Der Gleichheitsgrundsatz zwingt Vereine nicht, Jedermann Zutritt zu ihren Einrichtungen (z.B. Fußballstadion) zu gewähren. Falls Vereine eine marktbeherrschende Stellung haben, müssen sie aber das Willkürverbot beachten. BVerfG, Beschluss v. 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09 |
© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn | 15.10.2025 |